Herausforderung gemeistert - ausreichend Plätze in den Kindertageseinrichtungen

Die gesetzliche Grundlage

Im Sozialgesetzbuch VIII ist verankert, dass Kinder einen Rechtsanspruch auf die Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch die Tagespflege (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) bzw. auf die Förderung in einer Tageseinrichtung (Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt) haben.

Vielfalt an Betreungsangeboten

Unsere Kommune hat dieses Gesetz, unter Beachtung der Vorgaben auf Landesebene, umgesetzt. In den letzten Jahren wurde viel getan.

Kindertagesstätten wurden saniert und erweitert, neue Betreuungseinrichtungen, wie z.B. die Kita „Abenteuerland“, die Kita „Havelzwerge, die Kita „Inselnest“ und die Kita "Wildwuchs" wurden gebaut. In den Betreuungseinrichtungen  sind in diesem Jahr und in den Folgejahren weitere Werterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, angefangen bei Malerarbeiten bis hin zum Anbringen von Sonnen- und Insektenschutz, der Erneuerung von Fenstern und den Umbau von Heizungsanlagen, geplant.

Die FREIEN WÄHLER Werder (Havel)

  • Umsetzung der geplanten Werterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemäß der Planungen des Fachbereiches vom 01. März 2024

  • Ausbau der Hort- bzw. Ganztagsbetreuung in den Grundschulen

  • Unterstützung der Fördervereine der Einrichtungen, sowie Zusammenarbeit mit Vereinen

  • Unterstützung der freien Trägern

  • Mitsprache und Mitwirkung der Eltern/Erziehungsberechtigten