Mit Wünschen und Ideen - unsere Kinder und Jugendlichen

Eine Stadt mit Zukunft – 
 Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

Die richtige Richtung

Der § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom Dez. 2018 gibt vor:

  • Den Kindern und Jugendlichen stehen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu.
  • „Welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung“ geschaffen werden, ist in der Hauptsatzung der Kommune festzuschreiben.
  • Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf bei der Erarbeitung der Beteiligungsformen angemessen beteiligt zu werden.
  • Es besteht eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.

Im Zwang der Kommunalverfassung

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019

  • Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019 wurde die Hauptsatzung unserer Kommune um den Punkt Einwohnerbeteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erweitert.

  • In unserer Stadt gibt eine Mitarbeiterstelle „Einwohnerbeteiligung“ zur praktischen Umsetzung.

  • Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlunam 14. Dezember 2023 wurde die Hauptsatzung unserer Kommune um den Punkt Kinder- und Jugendbeirat erweitert.

  • Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlunam 11. März 2024 wurden die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates bestätigt.

Der Weg der FREIEN WÄHLER Werder (Havel)

Die Verantwortung der Kommune und der Stadtverordneten/Ortsbeiräte

  • Unterstützung des Kinder- und Jugendbeirates

  • Einbeziehung des Kinder- und Jugendbeirates in die Arbeit der politischen Gremien

  • freie Träger der Jugendarbeit fordern und fördern

  • fachliche Zusammenarbeit von Kommune, Landkreis und freien Trägern

  • Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter der freien Träger

  • Hilfe und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Findung und Initiierung von Beteiligungsformen