Wir haben eine humanitäre Verantwortung und müssen denjenigen Schutz gewähren, die vor politischer oder religiöser Verfolgung oder vor einem Krieg fliehen und sich in Sicherheit bringen wollen. Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes verankert und zusätzlich sind im Asylgesetz Flüchtlingsschutz (Genfer Flüchtlingskommission), subsidiärer Schutz (Lebensgefahr im eigenen Land) oder ein Abschiebungsverbot (der Person droht bei Rückkehr in den Zielstaat eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit) geregelt.
Für uns steht zudem außer Frage, dass die Stadt Werder bereits ein sicherer Hafen mit Blick auf die Aufnahme besonders schutzbedürftiger und verletzlicher Menschen ist. Das zeigt uns die gegenwärtige Situation und Solidarität mit den Flüchtlingen aus der Ukraine. Aber es hat auch die Vergangenheit gezeigt. Viele Bürger*innen haben bei der großen Flüchtlingswelle 2015/2016 unterstützt. Wir sehen die menschlichen Tragödien und können den Antrag sehr wohl verstehen.
aber die Aufnahme von Flüchtlingen ist EU- und Bundespolitik. Sichere Häfen“ auf kommunaler Ebene sind aus Sicht der FREIEN BÜRGER Werder nicht der richtige Weg zur Lösung der weltweiten Flüchtlingsfragen. Es ist nur ein Prädikat, dass an keine konkreten Maßnahmen gekoppelt. Es werden nur Ressourcen gebunden, die besser eingesetzt werden können. Die Verantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland liegt auf Bundes- und Europaebene. Abhilfe können nur eine geregelte Zuwanderungspolitik und die Bekämpfung der Fluchtursachen schaffen. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dem freiwilligen Bündnis „Sichere Häfen“ nicht beizutreten.
Fred Witschel
24.03.2022 Redebeitrag zum Fraktionsübergreifender Antrag zum Beitritt in das "Bündnis Städte sichere Häfen" Wir haben eine humanitäre Verantwortung und müssen denjenigen Schutz gewähren, die vor politischer oder religiöser Verfolgung oder vor einem Krieg fliehen und sich in Sicherheit bringen wollen. Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes verankert und zusätzlich sind im Asylgesetz Flüchtlingsschutz (Genfer Flüchtlingskommission), subsidiärer Schutz (Lebensgefahr im eigenen Land) oder ein Abschiebungsverbot (der Person droht bei Rückkehr in den Zielstaat eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit) geregelt. Für uns steht zudem außer Frage, dass die Stadt Werder bereits ein sicherer Hafen mit Blick auf die Aufnahme besonders schutzbedürftiger und verletzlicher Menschen ist. Das zeigt uns die gegenwärtige Situation und Solidarität mit den Flüchtlingen aus der Ukraine. Aber es hat auch die Vergangenheit gezeigt. Viele Bürger*innen haben bei der großen Flüchtlingswelle 2015/2016 unterstützt. Wir sehen die menschlichen Tragödien und können den Antrag sehr wohl verstehen. aber die Aufnahme von Flüchtlingen ist EU- und Bundespolitik. Sichere Häfen“ auf kommunaler Ebene sind aus Sicht der FREIEN BÜRGER Werder nicht der richtige Weg zur Lösung der weltweiten Flüchtlingsfragen. Es ist nur ein Prädikat, dass an keine konkreten Maßnahmen gekoppelt. Es werden nur Ressourcen gebunden, die besser eingesetzt werden können. Die Verantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland liegt auf Bundes- und Europaebene. Abhilfe können nur eine geregelte Zuwanderungspolitik und die Bekämpfung der Fluchtursachen schaffen. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dem freiwilligen Bündnis „Sichere Häfen“ nicht beizutreten. Fred Witschel