Die Verwaltung wird beauftragt,
vor der Einleitung der verbindlichen Bauleitplanung zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)
gemäß Flächennutzungsplan und des im Zusammenhang stehenden Landschaftsplanes
1. die Stellungnahme der Ortsbeiräte und deren Zustimmung einzuholen,
detailliert mit Vorortbesichtigung zu prüfen, ob
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- diese an Hangstandorten oder exponierte Lagen errichtet werden sollen,
- Sichtachsen beeinflusst werden,
- städtebauliche Strukturen und Ortsrandlagen betroffen sind,
- Beeinträchtigungen durch Blendwirkung eintreten können,
2. Schutz der Biodiversität eingehalten werden kann und zu schützende Arten und Lebensgemeinschaften mit ihren Lebensräumen betroffen sind,
3. zu prüfen, inwieweit eine Nutzung und Speicherung am Ort im Interesse der Gewerbe und für die Bürgerinnen und Burger möglich ist.
Begründung:
lrn Punkt 6 des Landschaftsplanes, der zum Flächennutzungsplan (FNP) erarbeitet wurde, werden ausführliche Ausführungen zur Errichtung von PV-FFA, zum Kriterienkatalog und zu ausgewählten Fakten zur Einzelfallprüfung gemacht.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der Errichtung von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen von wesentlich geringeren negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft auszugehen ist, als wenn PV-Anlagen auf Freiflächen errichtet werden. Deshalb sollte diese Art der Energieerzeugung der Vorrang zur Umsetzung gegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Potentialflächenermittlung zu Überschneidungen bei der Anwendung des erstellten Kriterienkatalogs mit den Entwicklungszielen des Flächennutzungsplanes kommt und hier dem FNP der Vorrang gegeben wird.
Allerdings konnten, so im Landschaftsplan beschrieben, bei der Erstellung des Kriterienkataloges aufgrund einer unzureichender Datenlage nicht alle Kriterien im Rahmen der vorliegenden Potenzialflächenermittlung berücksichtigt werden. Diese sind im Detail im Landschaftsplan im Punkt 6 erläutert und betreffen insbesondere die im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte.
Die Auseinandersetzung mit dem in diesem Beschluss aufgeführten Kriterien zur Errichtung von PV-FFA führt zu Transparenz, vermeidet Konflikte und schützt Anwohnerinteressen. Die Kenntnis zu den Prüfergebnissen schafft Vertrauen und verhindert, dass Projekte durch Proteste oder rechtliche Auseinandersetzungen begleitet werden.
Der Antrag zielt darauf ab, bereits vor der Einleitung der verbindlichen Bauleitplanung von PV-FFA alle relevanten Daten zu erfassen und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu agieren sowie deren Bedenken ernst zu nehmen.